Erfassung, Erkundung, Sanierung und Sicherung von Altlasten
Altlasten sind
schädliche Bodenveränderungen, welche bei ehemaligen gewerblichen Produktionsstätten (Altstandorte) oder ehemaligen Mülldeponien (Altablagerungen) zu einem Sanierungsbedarf führen.
Vor einer Nutzungsänderung oder bei Gefahr für Mensch, Boden und Grundwasser ist die Erkundung und ggf. die Sanierung einer der ersten Schritte zur Revitalisierung von diesen Brachflächen.
Das Landratsamt Ostallgäu und die Fachbehörden führen von Amts wegen Erfassungen und Erkundungen an Altlastverdachtsflächen durch.
Die fachliche Erkundung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen/Altlasten darf nur durch amtlich zugelassene Sachverständige erfolgen. Eine Liste dieser Fachbüros erhalten Sie
hier.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Herr Acker Sachbearbeiter | 08342 911-354 | -542 | D 336 | |
Entstehende Kosten
Die Kosten können dem Verursacher bei Bestätigung eines Altlastenverdachts in Rechnung gestellt werden.