Gleichstellungsbeauftragte für Männer und Frauen

Warum eine Gleichstellungsbeauftragte?

Mit Erlass des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und der Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten soll die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst entscheidend vorangebracht werden.

Ziel des Bayerischen Gleichstellungssgesetzes ist es, in den öffentlichen Verwaltungen
 

  • den Frauenanteil in den Bereichen zu erhöhen, in denen Frauen erheblich unterrepräsentiert sind,
  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern,
  • und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern

 
Darüber hinaus soll die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen der Zuständigkeit des Landkreises auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft hinwirken.


Dafür setzt sich die Gleichstellungsstelle ein:
 

  • Wir sind Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen zum Thema Gleichberechtigung.
  • Wir machen auf gesellschaftliche Benachteiligungen von Frauen und Mädchen aufmerksam.
  • Wir erarbeiten Informationsmaterialien zu gleichstellungsrelevanten Themen.
  • und halten Broschüren zu allen Fragen unserer Arbeitsschwerpunkte bereit.
  • Wir entwickeln Strategien und Konzepte zum Abbau von Strukturen, die der Gleichberechtigung der Geschlechter entgegenstehen und führen Veranstaltungen durch.
  • Wir ermutigen Frauen, sich gegen Misstände zu wehren, ihre Rechte einzufordern und eigene Lebensvorstellungen zu verwirklichen.
  • Wir arbeiten mit Fraueninitiativen , Gruppen, Verbänden und Institutionen zusammen.
  • Wir sorgen in unserer Kommune für die Umsetzung des bayerischen Gleichstellungsgesetzes.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Krautloher
Gleichstellungsbeauftragte
08342 911-287B 122

Besonderheiten

Berufliche Orientierung für Frauen und Väter:
  
Servicestelle Beruf für gleichberechtigte berufliche Entwicklung: wieder persönliche Beratung und Präsenzseminare
   
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Anschrift

Gleichstellung und Menschen mit Behinderung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-287
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo. - Do.: 8.30 - 12.00

Bitte um telefonische
Vereinbarung.

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