Verbraucherschutz / Veterinäramt

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Hochdynamisches Seuchengeschehen: Deutschland verliert gesamtheitlich seinen Status „frei von der Blauzungenkrankheit"

Nach dem kürzlich zurückliegenden Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg bei Schafen, meldet das Landratsamt Aschaffenburg am 14.08.2024 ebenfalls einen positiven Fall. Nachgewiesen wurde das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3) bei Schafen. Neben allen anderen Bundesländern verliert nun auch Bayern seinen Status „frei von der Blauzungenkrankheit".

Verbringungen innerhalb Deutschlands sind möglich. Der Handel ins Ausland ist jedoch strengen Restriktionen unterworfen.

Um die Tierbestände vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen, wird die flächendeckende Impfung der Wiederkäuer von Seiten des Veterinäramtes Ostallgäu dringend empfohlen. Impfstoffe, die früher für die Serotypen 4 und 8 eingesetzt wurden, sind nicht gegen die neue Variante vom Serotyp 3 wirksam. Die Impfung mit einem derzeit nur für die Anwendung genehmigten Impfstoff bedingt keine Handelserleichterungen.

Die Impfung muss durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt werden. Zudem erfolgt eine Eintragung in die Datenbank HI-Tier. Die Bayerische Tierseuchenkasse gewährt auf Antrag eine Beihilfe in Höhe von 1,00 € pro Impfung bei Rindern und Schafen. Details zu den Impfstoffen finden sich in der seit 19.06.2024 veröffentlichten Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ostallgäu und auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Institutes (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/).

Das Veterinäramt Ostallgäu steht für Fragen rund um das Thema Blauzungenimpfung unter 08342/911-213 zur Verfügung.

 

Allgemeines zur Blauzungenkrankheit:

 

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche mit hoher Ausbreitungstendenz. Seit Oktober 2023 sind vor allem im Nordwesten Deutschlands Infektionen mit der neuen Variante des Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) aufgetreten. Seit Juli 2024 nimmt die Zahl der Infektionsfälle deutlich zu.

Das Blauzungenvirus verbreitet sich nicht von Tier zu Tier. Hervorgerufen wird die Krankheit durch ein Virus, das von infizierten Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird. Empfänglich sind alle Wiederkäuerarten, neben Schafen auch Rinder, Ziegen, Wildwiederkäuer und Kameliden. Für den Menschen ist es unbedenklich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können ohne Bedenken verzehrt werden. Insektenschutz und vor allem die Impfung sind die wirksamsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche.

Das klinische Krankheitsbild der Blauzungenkrankheit geht mit Fieber, schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Eine tatsächliche Blaufärbung der Zunge ist nur gelegentlich bei Schafen zu sehen. Bei dieser Tierart zeigen sich am häufigsten auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle. Bei Rindern wird vor allem ein deutlicher Leistungsabfall festgestellt.

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Afrikanische Schweinepest

 

Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut hat in der letzten Woche im Landkreis Groß-Gerau in Hessen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem erlegten Wildschwein bestätigt. Groß-Gerau liegt rund 40 km westlich des unterfränkischen Landkreises Aschaffenburg. Die hochkontagiöse Afrikanische Schweinepest, für die neben Wildschweinen auch Hausschweine empfänglich sind, ist damit in unmittelbare Nähe an Bayern herangerückt.

Neben der bestehenden Gefahr einer Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest durch die Aufnahme von erregerhaltigen Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen durch die empfänglichen Tierarten, der indirekten Übertragung durch kontaminierte Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte und Kleidung, besteht nun auch die Gefahr der direkten Seucheneinschleppung über infizierte Wildschweine nach Bayern. Hessen hat in enger Abstimmung mit dem Bund und Bayern die nach Tierseuchenrecht erforderlichen Maßnahmen ergriffen und unter anderem Restriktionsgebiete ausgewiesen, für die Einschränkungen für den Handel mit lebenden Schweinen, die Landwirtschaft und die Jagd bestehen.

Um zu verhindern, dass die Tierseuche auf Hausschweinebestände übergreift, sind insbesondre die Schweinehalter gefordert, konsequent die erforderlichen Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in ihren Beständen umzusetzen.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt Schweinehaltern dringend die Teilnahme am „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP". Dieses Verfahren bietet den teilnehmenden Betrieben im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest die Möglichkeit, klinisch gesunde Schweine unter vereinfachten Bedingungen aus dem Restriktionsgebiet zu verbringen. Überdies stellt das Verfahren auch ein wichtiges Frühwarnsystem zur Erkennung einer möglichen Ausbreitung der Tierseuche dar. Nähere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und zum Statusverfahren bietet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf seiner Internetseite, sowie das Veterinäramt Ostallgäu unter der Telefonnummer 08342/911-213.

Neben der Landwirtschaft sind auch die Jagdausübenden eine wichtige Säule der Tierseuchenprävention. Die Jägerschaft verringert mit ihren Anstrengungen das Risiko der Einschleppung in die Schwarzwildbestände und hilft, ein bestehendes Seuchengeschehen unter Kontrolle zu bringen. Die nachhaltige Reduktion der Bestände bleibt vorrangiges Ziel. Überdies sind die Jäger angehalten, etwaigen Verdachtsfällen beim Schwarzwild nachzugehen und erforderliche Laboruntersuchungen einzuleiten.

Hier sind noch zwei Links zum Früherkennungsprogramm am LGL und zum FLI bezüglich ASP in Hessen 

 

 

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Tiergesundheit:Status-Untersuchungen Afrikanische Schweinepest (ASP): ASP-Früherkennungsprogramm (bayern.de)

 

 

 

 

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Hessen | Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)

Neuerung ab 01.08.2023: Meldeverpflichtung für Unternehmer, die Schweine, Schafe oder Ziegen halten in der HI-Tier

Aufgrund neuer EU-rechtlichen Vorgaben sind Unternehmer, die Schafe, Ziegen oder Schweine halten verpflichtet, bei Verbringungen der genannten Tierarten, die erforderlichen Angaben innerhalb von sieben Tagen in HIT-Datenbank zu erfassen. Diese Vorgabe gilt für alle Verbringungen in die Betriebe und aus diesen heraus. Sie gilt nicht für Geburten, Verendungen/Tötungen im Betrieb oder bei Hausschlachtungen.

Der Meldeverpflichtung unterliegen alle Unternehmer (alle natürlichen und juristischen Personen), die für Schafe, Ziegen oder Schweine verantwortlich sind. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Verantwortlichkeit nur vorübergehend besteht, insofern unterliegen auch Transportunternehmen, die die vorgenannten Tierarten transportieren, dieser Meldeverpflichtung.

Für betroffene Unternehmer mit Sitz in Bayern bedeutet dies, dass zukünftig bei Verbringung folgende Angaben in der HIT-Datenbank zu erfassen sind:

1. Gesamtzahl der verbrachten Tiere

2. Registriernummer des Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetriebes

3. Zu- bzw. Abgangsdatum

Stammen die Tiere aus einem anderem Mitgliedsstaat oder aus deinem Drittland, ist anstelle der Registriernummer das jeweilige Land anzugeben.

Die EIngabe der erforderlichen Daten in die HIT-Datenbank kann durch die Unternehmer selbst oder mittels Meldekarte über die Regionalstelle (LKV Bayern e.v.) erfolgen. Eine Anleitung zur Eingabe in die HIT-Datenbank finden Sie jeweils für

Schwein unter:
Schwein

und Schaf/Ziege unter:
Schaf/Ziege

Die Stichtagsmeldungen zum Anfang des Jahres bleiben davon unberührt.

Weitere Informationen finden Sie auch direkt in der HI-Tier in Bereich Schweine- bzw. Schaf/Ziegendatenbank.



Aktuelle Informationen zum Tierarzneimittelgesetz

Am 01.01.2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert. Durch diese Änderungen gelten ab 2023 neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren. Sie betreffen die Tierarten: Rind, Schwein, Huhn und Pute.

Mit den Informationsschreiben zu den einzelnen Tierarten möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben: erstinformation_rind.pdf (bayern.de)erstinformation_schwein.pdf (bayern.de)erstinformation_gefluegel.pdf (bayern.de)


Detaillierte Informationen zum neuen Tierarzneimittelrecht haben wir hier für sie zusammengefasst:

neues Tierarzneimittelrecht

Zusätzliche Informationen finden Sie hier:

Internetseite der Regierung von Schwaben:
Informationen des Sachgebiets 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen - Regierung von Schwaben (bayern.de)

QR-Code Regierung von Schaben 

Projekt-Homepage LGL:
Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept (bayern.de)
 
QR-Code LGL 

Tierhalterhotline:
09131 6808 7777




Große Beutegreifer - Herdenschutz und Prävention

Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven Beweidung. Präventionsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Herdenschutzes, sollen mögliche Konflikte minimieren. Das wichtigste Instrument hierbei stellt eine wolfsabweisend ausgerüstete Einzäunung dar. Im Rahmen der „Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ (FöRIHW) werden Weidetierhalter von der Bayerische Staatsregierung seit der Weidesaison 2020 bei Präventionsmaßnahmen in vom Wolf betroffenen Gebieten umfassend unterstützt. Der Vollzug der Förderrichtlinie sowie die Beratung zum Herdenschutz in Bayern erfolgt durch die Landwirtschaftsverwaltung.

Weitere Informationen sind unter folgenden Links zu finden:
• Herdenschutz - LfU Bayern
• Herdenschutz - Institut für Tierzucht - LfL (bayern.de)





Allgemeines zur Geflügelpest

 

 

 
Alle Geflügelhalter im Landkreis Ostallgäu stehen in der Pflicht, dem Veterinäramt (Tel. 08342/911-214 oder Email an 
veterinaeramt@lra-oal.bayern.de) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen. Halter (auch Hobbyhaltung mit geringer Tierzahl), die das noch nicht umgesetzt haben, werden gebeten Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza, an der insbesondere Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse erkranken können. Singvögel und Tauben sind hingegen nur sehr selten betroffen. Bürgerinnen und Bürger sollten tote Wildvögel nicht selbstständig einsammeln, sondern dem zuständigen Veterinäramt melden, damit die Tiere sicher geborgen und untersucht werden können. Besonders wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine enstprechende Information des Veterinäramtes gebeten.



Geflügelpest-Risiko in Bayern moderat

Information zur aktuellen Risikobewertung für das Auftreten der Geflügelpest/HPAI in Bayern

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kommt in seiner aktuellen Risikobewertung vom 26.04.2024 zu dem Ergebnis, dass für Bayern derzeit noch ein moderates Risiko für den Eintrag des Erregers der Geflügelpest (H5N1) in Geflügelhaltungen durch den Kontakt mit Wildvögeln besteht. Die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Maßnahmen zur Biosicherheit wird dabei stets vorausgesetzt. Insbesondere in der Nähe von vermehrten HPAI-Fällen bei Wildvögeln (ersten positiven Funde wurden im Landkreis am Lech festgestellt, im Landkreis Ostallgäu und der kreisfreien Stadt Kaufbeuren: entlang der Wertach und ihren Seen) ist aber das Einschleppungsrisiko für Geflügelhaltungen erhöht. Enstprechende Schutzmaßnahmen sind in diesen Fällen weiterhin zu ergreifen. Eine Änderung der Risikobeurteilung ist aufgrund des dynamischen Seuchengeschehens wahrscheinlich und kurzfristig möglich!

Aufgrund der endemischen Entwicklungstendenz der AI und mit den Zugvogelbewegungen im Herbst kann es überdies wieder zu einem Aufflammen der Geflügelpest kommen. Zur Überprüfung der Biosicherheit im eigenen Betrieb können Tierhalter die so genannte "AI-Risikoampel" (https://risikoampel.uni-vechta.de/) der Universität Vechta kostenlos und anonym verwenden.

Vorsicht ist weiterhin bei der Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe geboten. Hier kann zudem die Schwierigkeit bei der Nachverfolgung der abgegebenen Vögel im Falle eine H5N1-Eintrages unvorhersehbare Auswirkungen auf die Seuchenverbreitung haben.

Bei Geflügelausstellungen muss mit großer Vorsicht unter Beachtung des regionalen Risikos vorgegangen werden. Die Ausrichtung von Geflügelaussstellungen oder -märkten verlangt geeeignete Biosicherheits- und Tiergesundheitsanforderungen, um eine Verschleppung der Geflügelpest zu verhindern. Die Rückverfolgbarkeit der Tiere muss jederzeit sichergestellt sein.
Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren. Das Veterinäramt Ostallgäu ist für Bürgerinnen und Bürger telefonisch (08342/911-220) oder per E-Mail (veterinaeramt@lra-oal.bayern.de) zu erreichen.


Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/allgemeinverfuegungen.html

Bislang wurden in Bayern noch keine Fälle registriert. Aufgrund der Übertragung des Blauzungenvirus durch Stechmücken (Gnitzen) ist aber eine schnelle Verbreitung des Virus auch nach Bayern möglich. Für den Menschen ist das Blauzungenvirus ungefährlich, bei den empfänglichen Tierarten (Rind, Schaf, Ziege, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer) sind aber schwere Krankheitssymptome und Todesfälle möglich.

 

Diese schweren Krankheitsverläufe werden im Moment besonders bei Schafen durch den erstmals in Deutschland aufgetretenen Serotyp 3 gemeldet. Bei Rindern waren die Symptome bisher milder, es wurden aber deutliche Leistungsrückgänge beschrieben. Zum Schutz empfänglicher Tiere vor einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit ist die Impfung von zentraler Bedeutung. Allerdings ist für den neu aufgetretenen Serotyp 3 bislang noch kein Impfstoff zugelassen. Um dennoch eine zeitnahe Impfung zu ermöglichen, wurde die Anwendung von drei Impfstoffen bei den empfänglichen Tierarten durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mittels einer Verordnung gestattet, die bis zur Zulassung eines Impfstoffes gültig ist.

 

Wie auch schon bei den Impfstoffen gegen die Serotypen 4 und 8 muss die Impfung vom Tierarzt durchgeführt werden und eine Eintragung in die Datenbank HI-Tier erfolgen. Die Bayerische Tierseuchenkasse gewährt auf Antrag eine Beihilfe in Höhe von 1,00 € pro Impfung bei Rindern und Schafen.

 

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes Ostallgäu veröffentlicht. Außerdem steht das Veterinäramtes Ostallgäu für Fragen rund um das Thema Blauzungenimpfung unter 08342/911-213 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Formulare

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
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