Niederschlagswasser

Grundsätzlich ist für eine gezielte Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser oder eine Einleitung in oberirdische Gewässer (Gewässerbenutzungen) eine wasserrechtli­che Erlaubnis durch die Kreisverwaltungsbehörde erforderlich.

Dazu sind entsprechende Antragsunterlagen beim Landratsamt vorzulegen und geneh­migen zu lassen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Baur
Sachbearbeiterin
08342 911-471-548D 340
Frau Götz
Sachbearbeiterin
08342 911-342-548D 321
Herr Lind
Sachbearbeiter
08342 911-265-548D 340

Formulare

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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