Bodenschutz

Das Bundesbodenschutzgesetz hat den Erhalt des Bodens mit seinen vielfältigen Funktionen zum Ziel und wendet sich an die Grundstücks-
eigentümer und Nutzer.

Bei der Verwendung und dem Umgang mit Boden müssen Vorsorgewerte, sowie Prüf- und Maßnahmewerte berücksichtigt werden. Aus diesen Werten ergibt sich dann die weitere Vorgehensweise.

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Acker
Sachbearbeiter
08342 911-354-542D 336
Frau Osterried
Sachbearbeiterin
08342 911-372-542D 330

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
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Fax: 08342 911-551

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Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
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Do.      7.30 - 19:00
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