Sicherheit und Ordnung

Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist durch eine große Bandbreite verschiedenster Aufgaben gekennzeichnet. Unter öffentlicher Sicherheit wird der vorbeugende Schutz vor Gefahren, die den Rechtsgütern eines oder mehrerer Bürger drohen, verstanden.
 

Öffentliche Ordnung ist die Einhaltung gewisser, allgemein anerkannter Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in einer Gemeinschaft. So gefährdet beispielsweise der illegale Besitz von Waffen die Sicherheit, während die Durchsetzung der Feiertagsruhe - vor allem - dem geordneten Zusammenleben dient.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Rehbein
Sachgebietsleiterin
08342 911-305-557A 173
Herr Rieger
Stellvertretender Sachgebietsleiter
08342 911-298-561A 181

Besonderheiten

Für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO ist ab dem 01.01.2020 die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern zuständig.

Prüfungsberichte und Negativerklärungen (nur für Bauträger und Baubetreuer) für das Berichtsjahr 2018 sind weiterhin an das Landratsamt Ostallgäu zu senden. Prüfungsberichte und Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 sind an die IHK für München und Oberbayern zu senden.


Weitere Informationen zum Zuständigkeitswechsel, insbesondere zur Änderung des Internet-Impressums, finden Sie auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern. Für weitere Fragen wenden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter der Service-Nummer 089/5116-2828 an die IHK für München und Oberbayern.

Anschrift

Sicherheit und Ordnung Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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