Wahlen

Die Durchführung der Wahlen gehört zu den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Je nach durchzuführender Wahl ist das Wahlgebiet die Bundesrepublik Deutschland (Europawahl, Bundestagswahl), das Land Bayern (Landtagswahl), der Bezirk Schwaben (Bezirkswahl), der Landkreis (Landkreiswahlen) oder die einzelne Gemeinde (Gemeindewahlen). Das jeweilige Wahlgebiet wird dann wieder, je nach Wahl, untergliedert in Wahl- oder Stimmkreise und noch weiter nach unten in Wahl- oder Stimmbezirke.
 
Beim Landratsamt ist dann – ebenfalls wieder je nach Wahl – ein Wahlkreis- oder Stimmkreisleiter bzw. ein Kreiswahlleiter zu benennen oder bei überörtlichen Wahlen vorzuschlagen, der dann mit seinem Büro, das bei der Kommunalaufsicht angesiedelt ist, die Wahl durchzuführen hat. Er hat sämtliche Vorarbeiten zu erledigen, was je nach Wahl auch die Annahme und Prüfung der Wahlvorschläge und die Erstellung des jeweiligen Stimmzettels beinhaltet. Darüber hinaus sind während der Wahlvorbereitung die Einheitsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften laufend zu unterrichten und zu unterstützen.

In der Wahlnacht haben die Gemeinden ihre Wahlergebnisse an das Landratsamt zu melden. Das Landkreisergebnis bzw. das Ergebnis des Wahl- oder Stimmkreises wird zusammengestellt und entweder durch den Kreiswahlleiter verkündet und/oder an den Landeswahlleiter oder Bezirkswahlleiter weitergemeldet.
 
Nach der Wahl haben der Kreiswahlleiter und seine Mitarbeiter die Wahlunterlagen der Gemeinden entgegenzunehmen, zu überprüfen und das endgültige Wahlergebnis seines Bereichs zusammenzustellen, eventuelle Unstimmigkeiten gegenüber der Schnellmeldung aufzuklären, dann das Ergebnis durch den zuständigen Wahlausschuss feststellen zu lassen und entweder zu verkünden und/oder samt den Wahlunterlagen der Gemeinden an den Bezirks- oder Landeswahlleiter zu überbringen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Liedtke
Stellvertreterin
08342 911-327-562B 215
Herr Kunzmann
Wahlsachbearbeiter
08342 911-321-562B 215

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

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Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
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