Durchführung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirkstags- und Landkreiswahlen
Bei Europa-, Bundestags-, Landtags und Bezirkstagswahlen sowie Volksbegehren und Volksentscheiden erfolgt von hier aus die Verteilung der Unterlagen an die Gemeinden sowie die Zusammenfassung des Wahlergebnisses auf Kreisebene.
Die Durchführung dieser Wahlen und Abstimmungen (z.B. Anlegung des Wählerverzeichnisses, Erteilung von Wahlscheinen, Briefwahlunterlagen, Berufung in Wahlvorstände usw.) obliegt den Städten und Gemeinden. Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen ist das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sowie der Ermittlung des Wahlergebnisses verpflichtet.
Die Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl erfolgt ebenfalls durch die Städte und Gemeinden, jedoch liegt die Wahlleitung und die Feststellung des Wahlergebnisses auf Kreisebene.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Frau Liedtke Stellvertreterin | 08342 911-327 | -562 | B 215 | |
Herr Kunzmann Wahlsachbearbeiter | 08342 911-321 | -562 | B 215 | |
Entstehende Kosten
Für Rechtsauskünfte des Landratsamtes entstehen keine Kosten.