Bedarfsgegenstände

Unter der Bezeichnung Bedarfsgegenstände werden alle Gegenstände zusammengefaßt, die während der Herstellung, Lagerung, Transport und im Handel mit Lebensmitteln in direkte Berührung kommen, wie Packungen und Behältnisse, die beim Genuß (Tassen, Besteck, Gläser, ...) verwendet werden. Dazu zählen auch Spielwaren, Scherzartikel, Reinigungs-, Pflege- und Imprägniermittel sowie Bekleidungsgegenstände die direkt mit dem Körper in Berührung kommen.

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Veterinäramt
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08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

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Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

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Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
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Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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