Veterinäramt

Aktuelle Informationen zum Tierarzneimittelgesetz

Am 01.01.2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert. Durch diese Änderungen gelten ab 2023 neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren. Sie betreffen die Tierarten: Rind, Schwein, Huhn und Pute.

Mit den Informationsschreiben zu den einzelnen Tierarten möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben: erstinformation_rind.pdf (bayern.de)erstinformation_schwein.pdf (bayern.de)erstinformation_gefluegel.pdf (bayern.de)

Zusätzlich sollen Informationsveranstaltungen stattfinden. Diese sind kostenfrei und Sie können online teilnehmen. Ob eine Anmeldung dafür notwenig ist und zu welcher Uhrzeit die Veranstaltungen stattfinden, prüfen Sie bitte auf der Internetseite der Regierung von Schwaben (Link: siehe unten) unter "Tierhaltende: Neues Tierarzneimittelgesetz à Veranstaltungen". Auf diese Internetseite finden Sie außerdem weitere wichtige Informationen und Links rund um das Thema neues Tierarzneimittelgesetz.

Kostenfreie Online-Veranstaltungen für Tierhaltende:

Milchkühe: 21.03.2023 20:00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen
Schweine: 22.03.2023 20:00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen

Allgemein: 29.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband
Milchkühe: 30.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband

Der Zugangslink zu den jeweiligen Veranstaltungen wird zeitnah auf der Internetseite der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

Informationen finden:

Internetseite der Regierung von Schwaben:
Informationen des Sachgebiets 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen - Regierung von Schwaben (bayern.de)

QR-Code Regierung von Schaben 

Projekt-Homepage LGL:
Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept (bayern.de)
 
QR-Code LGL 

Tierhalterhotline:
09131 6808 7777




Große Beutegreifer - Herdenschutz und Prävention

Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven Beweidung. Präventionsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Herdenschutzes, sollen mögliche Konflikte minimieren. Das wichtigste Instrument hierbei stellt eine wolfsabweisend ausgerüstete Einzäunung dar. Im Rahmen der „Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ (FöRIHW) werden Weidetierhalter von der Bayerische Staatsregierung seit der Weidesaison 2020 bei Präventionsmaßnahmen in vom Wolf betroffenen Gebieten umfassend unterstützt. Der Vollzug der Förderrichtlinie sowie die Beratung zum Herdenschutz in Bayern erfolgt durch die Landwirtschaftsverwaltung.

Weitere Informationen sind unter folgenden Links zu finden:
• Herdenschutz - LfU Bayern
• Herdenschutz - Institut für Tierzucht - LfL (bayern.de)





Allgemeines zur Geflügelpest

 

 
Alle Geflügelhalter im Landkreis Ostallgäu stehen in der Pflicht, dem Veterinäramt (Tel. 08342/911-214 oder Email an 
veterinaeramt@lra-oal.bayern.de) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen. Halter (auch Hobbyhaltung mit geringer Tierzahl), die das noch nicht umgesetzt haben, werden gebeten Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza, an der insbesondere Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse erkranken können. Singvögel und Tauben sind hingegen nur sehr selten betroffen. Bürgerinnen und Bürger sollten tote Wildvögel nicht selbstständig einsammeln, sondern dem zuständigen Veterinäramt melden, damit die Tiere sicher geborgen und untersucht werden können. Besonders wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine enstprechende Information des Veterinäramtes gebeten.



Geflügelpest-Risiko in Bayern hoch

 

 

Das Veterinäramt Ostallgäu warnt, dass das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände derzeit besonders hoch ist.

Zu diesem Schluss sind sowohl das in Deutschland für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut als auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in ihren aktuellen Risikobewertungen erneut gekommen.

Aufgrund seiner Vielzahl von Gewässern hat der Landkreis Ostallgäu eine besondere Bedeutung für Zugvögel. Durch diese wird das Virus der Geflügelpest über weite Strecken hinweg transportiert. Ausgehend von wildlebenden Vögeln ist eine Weiterverbreitung des Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände möglich. Deshalb sollten alle Geflügelhalter vermehrte Vorsicht walten lassen und erforderliche Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der gehaltenen Vögel einhalten. Entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest wurden vom Landratsamt Ostallgäu mit einer Allgemeinverfügung angeordnet. Die Allgemeinverfügung enthält auch ein Verbot von Geflügelmärkten, Schauen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Fütterung von Wildvögeln. 

Zusätzlich stehen alle Geflügelhalter im Landkreis Ostallgäu in der Pflicht, dem Veterinäramt (Tel. 08342 911-214 oder E-Mail an 
veterinaeramt(at)lra-oal.bayern.de) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen. Halter (auch Hobbyhaltungen mit geringer Tierzahl), die das noch nicht umgesetzt haben, werden gebeten Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen. 

Deutschlandweit mehr als 1.200 Fälle in dieser Saison

Seit Oktober 2022 sind in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza, an der insbesondere Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse, erkranken können. Singvögel und Tauben sind hingegen nur sehr selten betroffen. Bürgerinnen und Bürger sollten tote Wildvögel nicht selbstständig einsammeln, sondern dem zuständigen Veterinäramt melden, damit die Tiere sicher geborgen und untersucht werden können. Besonders wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: https://www.landkreis-ostallgaeu.de/allgemeinverfuegungen.html

Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest 

 
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Klassische Schweinepest (KSP) sind hoch ansteckende Viruserkrankungen mit seuchenhaftem Verlauf. Die Seuchen befallen ausschließlich Wild- und Hausschweine; für den Menschen sind sie ungefährlich. Es handelt sich um gelistete Tierseuchen der Kategorie A (früher anzeigepflichtige Tierseuchen). 
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Ein Ausbruch hat enorme wirtschaftliche Schäden zur Folge. Auch kann er mit erheblichem Leid der betroffenen Tiere verbunden sein.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich bereits seit Jahren im östlichen Europa aus und hat im September 2020 nun auch die Bundesrepublik Deutschland erreicht. Das Seuchengeschehen in Brandenburg und Sachsen ist damit alarmierend näher an Bayern herangerückt (ca. 250 km). Eine Einschleppung nach Bayern oder ins Ostallgäu ist jederzeit möglich.

Insbesondere die Schweine haltenden Betriebe und die Jägerschaft müssen deshalb verstärkt über die möglichen Gefahren der Viruskrankheit informiert sein. Eine Einschleppung muss so gut es geht verhindert werden und ein Auftreten frühzeitig erkannt werden. Die Mitarbeit der Schweinehalter und der Jäger sind hier entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. 

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Ausführliche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest erhalten sie im Internet unter folgenden Links:



Informationen vom Friedrich-Loeffler-Institut inklusive aktueller Ausbreitungskarten:

Afrikanische Schweinepest: Friedrich-Loeffler-Institut (fli.de)
 


FAQs zur ASP vom Friedrich-Loeffler-Institut:

Informationen des FLI: FAQ Afrikanische Schweinepest, Stand 03.12.2020 (openagrar.de)




Informationen zur ASP vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

BMEL - Tierseuchen - Afrikanische Schweinepest (ASP): Informationen zu Fällen in Deutschland bei Wildschweinen
 



Hinweise für Landwirte zum Schutz vor Tierseuchen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

BMEL - Publikationen - Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können



Informationen zur ASP vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

 

Tiergesundheit: Afrikanische Schweinepest (ASP) (African swine fever) (bayern.de)

Informationen zur ASP-Früherkennung bei Schwarzwild:

 

Empfehlungen: ASP-Früherkennung - Was ist zu tun, wenn verendetes Schwarzwild gefunden wird? (openagrar.de)



Hinweise zur Gewinnung von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild:

Hinweise zur Gewinnung von Blutproben bei erlegtem Schwarzwild - Schweinepest - und AK-Monitoring (bayern.de)





Hinweise zur Probenentnahme bei verendetem und auffällig erlegtem Schwarzwild:

Hinweise zur Probenentnahme bei verendetem und auffällig erlegtem Schwarzwild - Schweinepest-Monitoring (bayern.de)
 



Untersuchungsantrag Wildschwein-Monitoring vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

Untersuchungsantrag Wildschweinmonitoring (bayern.de)

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Formulare

Besonderheiten

Anfahrtsskizze zum Landratsamt (auf Bild klicken)
 Anfahrtsskizze Landratsamt

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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