1. Was wird überprüft?

Jedes Produkt benötigt die richtige Umgebung.

Kühlpflichtige Lebensmittel müssen bei der vorgeschriebenen Temperatur gelagert werden, das Umfeld muss sauber sein, reine und unreine Lebensmittel müssen durch räumlich Trennung oder entsprechende Verpackung getrennt werden (z. B. Tiramisu und ungewaschener Salat).

 

In den Betriebsräumen werden

  • baulicher Zustand (Oberflächen, Fenster, Türen) 
  • Voraussetzungen (ausreichend Handwaschmöglichkeiten)
  • Mobiliar (Tische, Maschinen, Arbeitsgeräte)
  • Kühl- und Tiefkühleinrichtungen
  • die Abfalllagerung
  • sanitäre Einrichtungen 
  • ggf. Fahrzeuge, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen bzw. transportiert werden

überprüft.

 

Beim Personal müssen

  • Gesundheitszeugnis bzw. die Erst- und Folgebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz und
  • eine saubere Schutzkleidung

vorhanden sein.

 

 

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

Anfahrtsskizze zum Landratsamt (auf Bild klicken)
 Anfahrtsskizze Landratsamt

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden