Durchführung von Kontrollen
Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Qualität ist die Hygiene und der richtige Umgang des Produkts, des Betriebs und des Personals von entscheidender Bedeutung.
Überprüft werden alle Betriebe die
- Lebensmittel
- Bedarfsgegenstände
- kosmetische Mittel
- Tabakerzeugnisse
herstellen, verarbeiten, behandeln und in den Verkehr bringen (Groß- und Einzelhandel).
Deshalb werden in regelmäßigen Abständen und nach Bedarf unangemeldete Kontrollen bei den im Landkreis
- ansässigen Betrieben
- diversen Märkten (Jahrmarkt, Ostermarkt, Weihnachtsmarkt)
- Festveranstaltungen (Bierzelt)
durchgeführt.
Die Kontrollfrequenz wird durch die durchzuführende Risikoanalyse vom Kontrolleur festgesetzt.
Außerplanmäßige Kontrollen wie
- Beschwerdekontrollen
- Nachkontrollen
- Schwerpunktkontrollen (z. B. Temperaturüberwachung) oder
- bei Betrieben, deren Hygienezustand als kritisch bekannt ist
werden vom jeweiligen Kontrolleur selbst entschieden und entsprechend durchgeführt.
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Veterinäramt Fachkundige Stelle | 08342/911-213 od. 214 | | | |
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.