Durchführung von Sektionen
Durch das Veterinäramt Ostallgäu werden an der Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) in Kraftisried Sektionen bei verendeten/getöteten Tieren durchgeführ. Sie dienen zur Feststellung der Todesursache, im Falle von anzeigepflichtigen Tierseuchen zum Erregernachweis. Dieser ist Voraussetzung für die Zahlung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse.
Die Anmeldung eines Tierkörpers zur Sektion erfolgt direkt bei der TBA in Kraftisried und zusätzlich beim zuständigen Amtstierarzt im Veterinäramt Ostallgäu.
Möglichst genaue Angaben zum Tier sowie ein ausführlicher Vorbericht über den Krankheitverlauf sind wichtige Voraussetzungen für die Diagnosefindung.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Veterinäramt Fachkundige Stelle | 08342/911-213 od. 214 | | | |
Entstehende Kosten
Amtliche angeordnete Sektionen sind kostenfrei.
Für andere Sektionen wird von der TBA eine Aufwandsentschädigung von 40,26 Euro berechnet. Die Gebühr für die Sektion selbst, für weiterführende Untersuchungen und den Sektionsbericht werden nach der gültigen Gebührenordung für Tierärzte (GOT) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.