Beschwerdeproben (Probeentnahme)
Jeder Verbraucher hat zudem die Möglichkeit, Produkte, die er als nicht fehlerfrei betrachtet, als Beschwerdeproben bei den Kreisverwaltungsbehörden abzugeben. Von dort aus werden sie dann in der Regel zur Untersuchung an das LGL weitergeleitet, um die Berechtigung der Beschwerde abklären zu lassen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Veterinäramt Fachkundige Stelle | 08342/911-213 od. 214 | | | |
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.