Probeentnahme

Im Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen muss eine Vielzahl von Vorschriften beachtet werden. Die primäre Verantwortung dafür liegt im Rahmen der Sorgfaltspflicht bei den Herstellern und beim Handel selbst, die dieser Verantwortung in aller Regel nachkommen, z. B. durch betriebseigene Qualitätssicherungssysteme.

Daneben sind die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten gesetzlich verpflichtet, durch regelmäßige Kontrollen sowie Entnahme von Proben die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu überprüfen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

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Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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