Planproben
Die Untersuchung der Proben erfolgt durch das Landesamt für Gesundheitswesen und Lebensmittelsicherheit (LGL), das aus einer Zusammenlegung der beiden Landesuntersuchungsämter für das Gesundheitswesen Nord- und Südbayern hervorgegangen ist. Die wissenschaftlichen Sachverständigen dieses Amtes geben den Kreisverwaltungsbehörden auch Pläne an die Hand, in denen festgelegt wird, welche Erzeugnisse entnommen und zur Untersuchung eingesandt werden sollen. Diese Experten haben einen guten Überblick über das gesamte Spektrum von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen und wissen, wo in der Vergangenheit öfter Schwierigkeiten bei Herstellern oder im Lebensmittelhandel aufgetreten sind, oder welche Produkte wegen aktueller Entwicklungen oder neuer Erkenntnisse einmal genauer "unter die Lupe" genommen werden sollten. Derartige Problemfelder werden in den Probenplänen besonders berücksichtigt, wobei allerdings nicht vergessen wird, die gesamte Angebotsvielfalt in angemessenem Umfang abzudecken. Als Zielvorgabe sollen im Jahr pro 1000 Einwohner jeweils 5 Proben Lebensmittel sowie etwa 0,6 Proben Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakerzeugnisse untersucht werden. Bei 12 Millionen Einwohnern in Bayern resultieren daraus 66417 Proben Lebensmittel und 7501 Proben von sonstigen, dem Lebensmittelrecht unterliegenden Produkten.
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