Gewässerunterhaltung
Die Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und Entwicklung eines Gewässers. Es werden darunter Arbeiten am Gewässer verstanden, die z. B. dazu dienen
- die Ufer und die Uferstreifen für den Wasserabfluss möglichst naturnah zu gestalten und zu bewirtschaften,
- die biologische Wirksamkeit des Gewässers zu erhalten und zu fördern,
- und den Wasserabfluss zu gewährleisten.
Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.
Achtung: Naturschutz und Fischereirecht beachten!
Zuständigkeit:
Gewässer I. Ordnung: WWA Kempten (trifft zu für Lech, Wertach, Wildbäche)
Gewässer II. Ordnung: WWA Kempten (trifft zu für Kirnach, Geltnach, Gennach, Singold, Lobach)
Gewässer III. Ordnung: Gemeinden (trifft zu für alle anderen Gewässer)
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Herr Haitel Sachbearbeiter | 08342 911-341 | -548 | D 325 | |
Herr Boost Sachbearbeiter (rechtlich) | 08342 911-495 | -97495 | D 319 | |
Notwendige Unterlagen
Lageplan, Beschreibung des Vorhabens
Entstehende Kosten
Gemeinde und WWA können Kosten der Unterhaltung an Vorteilsnehmer, z. B. Uferanlieger umlegen.