Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und Entwicklung eines Gewässers. Es werden darunter Arbeiten am Gewässer verstanden, die z. B. dazu dienen
  

  • die Ufer und die Uferstreifen für den Wasserabfluss möglichst naturnah zu gestalten und zu bewirtschaften,
  • die biologische Wirksamkeit des Gewässers zu erhalten und zu fördern,
  • und den Wasserabfluss zu gewährleisten.


Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sind wasserrechtlich genehmigungsfrei.

Achtung: Naturschutz und Fischereirecht beachten!

Zuständigkeit:
Gewässer I. Ordnung: WWA Kempten (trifft zu für Lech, Wertach, Wildbäche)
Gewässer II. Ordnung: WWA Kempten (trifft zu für Kirnach, Geltnach, Gennach, Singold, Lobach)
Gewässer III. Ordnung: Gemeinden (trifft zu für alle anderen Gewässer)

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Haitel
Sachbearbeiter
08342 911-341-548D 325
Herr Boost
Sachbearbeiter (rechtlich)
08342 911-495-97495D 319

Notwendige Unterlagen

Lageplan, Beschreibung des Vorhabens

Entstehende Kosten

Gemeinde und WWA können Kosten der Unterhaltung an Vorteilsnehmer, z. B. Uferanlieger umlegen.

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

Durch das Laden dieser Ressource wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt, die evtl. Cookies und andere Tracking-Technologien verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

YouTube-Videos laden