Genehmigung von Industrieanlagen nach BImSchG

Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

 

Welche Anlagen ganz konkret von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht umfasst sind, ist abschließend im Anhang zur 4. BImSchV geregelt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Brunner
Sachbearbeiter (rechtlich)
08342 911-352-542D 336
Frau Osterried
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-372-542D 330
Frau Schopf
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-339-542D 328
Frau Stetzberger
Sachbearbeiterin (rechtlich)
08342 911-694-542D 328

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