Immissionsschutz

Der Immissionsschutz kümmert sich darum, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen. Unter Immissionen versteht man "auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen" (so die gesetzliche Definition im deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz).
 
Der Begriff Immissionsschutz ist eng mit der Betrachtung vom jeweiligen Schutzobjekt (z. B. den Menschen) aus verknüpft. Nachteilige Einwirkungen werden im Hinblick auf das Schutzobjekt betrachtet, und Schutzmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der möglichen Auswirkungen auf dieses Schutzobjekt ausgewählt.
 
Weiterführende Informationen zu den Themen Luft- und Lärmbelästigung erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.

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