Kurbeitrag

Gemeinden, die ganz oder teilweise als Heilbad, Kneippheilband, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Luftkurort oder Erholungsort anerkannt sind, können im Rahmen der Anerkennung zur Deckung ihres Aufwands für ihre Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken dienen, einen Beitrag erheben.

Beitragspflichtig sind alle Personen, die sich in dem nach Art. 7 Abs. 1 KAG anerkannten Gebiet zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinn des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Mayer
Sachbearbeiter
08342 911-325-562B 209

Entstehende Kosten

je nach Aufwand (ca. 20 - 1.000 €)

Gesetzliche Grundlagen

Art. 7 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Kurbeitragssatzung der Gemeinde

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-562

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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