Widerspruchsverfahren im Kommunalabgabenrecht

Mit Gesetz vom 01. Juli 2007 wurde in Bayern zu großen Teilen das Widerspruchsverfahren als Vorverfahren zu gerichtlichen Verfahren abgeschafft.
Im Bereich des Kommunalabgabenrechts besteht jedoch weiterhin ein fakultatives Widerspruchsverfahren. Bei Fragen zu Widersprüchen in den unten aufgeführten Fällen, sind wir Ansprechpartner. Weitere Details zur Einleitung des Widerspruchverfahrens entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung des Abgabenbescheids.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Kunzmann
Sachbearbeiter
08342 911-321-562B 215
Frau Liedtke
Sachbearbeiterin
08342 911-327-562B 215
Herr Mayer
Sachbearbeiter
08342 911-325-562B 209

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