Kommunale Wahlbeamte und kommunale Ehrenämter

Die Vorschriften über die Rechtsstellung und die Aufgaben der Gemeindeorgane (Bürgermeister, Gemeinderat) sind insbesondere in der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) verankert.

Kommunale Wahlbeamte s​​​ind die Bürgermeister der Gemeinden.
Zu den kommunalen Ehrenämtern zählt z.B. die Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied, Kreistagsmitglied, Feldgeschworener, Heimatpfleger, etc..

Die Rechtsaufsichtsbehörde überwacht den Erlass der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger nach Art. 20a GO durch die Gemeinden. Außerdem unterstützt sie die Gemeinden bei der Lösung von Rechtsfragen zur Besoldung, Entschädigung und Versorgung der Gemeindeorgane.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Kunzmann
Sachbearbeiter
08342 911-321-562B 215
Frau Liedtke
Sachbearbeiterin
08342 911-327-562B 215

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Gesetzliche Grundlagen

Art. 20a Gemeindeordnung (GO)
Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG)

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-562

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
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Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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