Vollzug der Gemeindeordnung

Die bayerische Gemeindeordnung (GO) schafft die gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Gemeinden als Gebietskörperschaft alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung und freier Selbstverwaltung regeln.
Im Rahmen der Selbstverwaltung haben die Gemeinden das Recht auf selbständige, eigenverantwortliche, im Prinzip unabhängige Verwaltung nach eigenem Ermessen, wenn auch im Rahmen der gesetzlichen Ordnung. In Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden obliegt dem Landratsamt als der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden. Hierzu hat das Landratsamt die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen der Gemeinde und die Gesetzmäßigkeit ihrer Verwaltungstätigkeit zu überwachen.

Für Sie zuständig

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