Wasserversorgung

In Bayern gehört die Wasserversorgung zur Daseinsvorsorge und ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren mit denen sie die zur Verfügung gestellte Einrichtung finanzieren.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Kunzmann
Sachbearbeiter
08342 911-321-562B 215

Entstehende Kosten

je nach Aufwand (ca. 20 - 1.000 €)

Gesetzliche Grundlagen

Art. 5 KAG
gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung
Wasserabgabesatzung

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-562

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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