Fremdenverkehrsbeitrag

Gemeinden, in denen die Zahl der Fremdenübernachtungen im Jahr in der Regel das siebenfache der Einwohnerzahl übersteigt, können zur Deckung des gemeindlichen Aufwands für die Fremdenverkehrsförderung von den selbständig tätigen, natürlichen und den juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen, einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben.

Hierzu haben die Gemeinden eine entsprechende Fremdenverkehrsbeitragssatzung zu erlassen.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Mayer
Sachbearbeiter
08342 911-325-562B 209

Entstehende Kosten

je nach Aufwand (ca. 20 - 1.000 €)

Gesetzliche Grundlagen

Art. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 / 911-562

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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