Medizinalaufsicht
Das Gesundheitsamt wirkt bei der Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens mit. Dies beinhaltet die von den Regierungen wahrgenommene Zuständigkeit für das Erteilen, Ruhen, die Rücknahme und den Widerruf von Erlaubnissen für Heil- und Heilhilfsberufe. Die Gesundheitsämter sind Zuständigkeit für die Berufsaufsicht im engeren Sinn - insbesondere über die gesetzlich geregelten Heilberufe, die nicht einer eigenen Berufsaufsicht (Kammer) unterliegen. Zum Schutz der Bevölkerung muss sichergestellt werden, dass Heilkunde nicht ohne entsprechend erteilte Erlaubnis ausgeübt wird.
Die Kenntnisüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Heilpraktikererlaubnis ist wegen der Einheitlichkeit der Verfahren auf je eine staatliche untere Gesundheitsbehörde in jedem Regierungsbezirk und weitere große kommunale Gesundheitsämter zentriert worden.
Zudem ist das Gesundheitsamt für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zuständig (Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berechtigte in Altenheimen, Pflegeheimen und Hospizen).
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
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