Heilpraktiker (-erlaubnis)
Wer in der Bundesrepublik Deutschland als Heilpraktiker tätig werden möchte, muss sich dazu einer amtsärztlichen Überprüfung unterziehen. Diese wird in Bayern von den staatlichen Gesundheitsämtern durchgeführt. Die Überprüfung der Bewerber für die Heilpraktikererlaubnis findet im Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben statt.
Mit der amtsärztlichen Überprüfung sollen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung durch Heilpraktiker mit mangelnden Kenntnissen verhindert werden.
Für die Heilpraktikererlaubnis existieren folgende Varianten bei denen jeweils eine schriftliche und mündliche Kenntnisüberprüfung des angestrebten Gebiets erfolgt.
Allgemeine Heilpraktikererlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung.
Eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, beschränkt auf das Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie (HP-Psycho)
Eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, auf das Gebiet der heilkundlichen Physiotherapie (HP-Physio)
Termine der schriftlichen Überprüfung
Prüfungstermin | Anmeldeschluss | |
am dritten Mittwoch im März | 31. Dezember des Vorjahres | |
am zweiten Mittwoch im Oktober | 30. Juni des Jahres |
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen um Heilpraktiker werden zu können:
• mindestens 25 Jahre alt
• mindestens Volks- oder Hauptschulabschluss
• Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung
• Überprüfung durch das Gesundheitsamt
• die deutsche Sprache hinreichend beherrschen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Gesundheitsamt Fachkundige Stelle | 08342/911-623 | -650 | D 150 | |
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular (wird auch vom Gesundheitsamt nach telefonischer Bitte per E-Mail an Sie verschickt)
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Erklärung (nur beim Antrag Psychotherapie nötig)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), über die körperliche und seelisch-psychische Eignung zur Ausübung des Berufs als Heilpraktiker
- amtliches Führungszeugnis – Belegart O (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über den bestandenen Schulabschluss
- bei der Antragsstellung müssen Sie außerdem angeben, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist