Arzneimittel bei lebensmittelliefernden Tieren

Der Halter Lebensmittel liefernder Tiere (auch Pferde, es sei denn im Equidenpass ist das Pferd als nicht zur Schlachtung vorgesehen) hat ein Bestandsbuch zu führen.

In dieses Bestandsbuch hat er jede durchgeführte Anwendung (durch ihn selbst und durch den behandelnden Tierarzt) von apotheken- und verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln (auch Homöopathika) einzutragen.

Die vom Tierarzt ausgestellten Anwendungs- und Abgabebelege (AUA) sind chronologisch geordnet dazu zu heften.

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AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Es entstehten keine Kosten.

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