Überwachung tierärztlicher Hausapotheken
In der Tiermedizin eingesetze Wirkstoffe finden häufig auch in der Humanmedizin Anwendungen und umgekehrt. Daher ist es für den Verbraucherschutz wichtig, den Arzneimitteleinsatz besonders im Bereich der lebensmittelliefernden Tiere zu überwachen, um evtl. Rückstandsproblematik und verminderter Arzneimittelwirksamkeit vorzubeugen.
Der Tierarzt hat gegenüber dem Humanmediziner das Privileg einer Ausnahme vom Apothekenmonopol. Er darf apothekenpflichtige und verschreibepflichtige Tierarzneimittel beziehen, vorrätig halten und an Halter der von ihm behandelten Tiere abgeben. Diese Ausnahme wird auch diverser Skandale insbesondere von Apotheken immer wieder in Frage gestellt. Deshalb und weil ein Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften schwerwiegende juristische Folgen haben kann, müssen Tierärzte im Arzneimittelverkehr besonders korrekt handeln.
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