Equidenpass
Passpflicht für alle Equiden
Aus aktuellem Anlass weisen wir daraufhin, dass jeder Equide einen Equidenpass benötigt. Dies ist unabhängig davon, ob das Tier transportiert wird oder nicht.
Zu den Equiden zählen neben Pferden und Eseln auch Zebras sowie deren Kreuzungen.
Der Equidenpass ist ein Identifizierungsdokument, das den Equiden lebenslang begleitet.
Für in der EU geborene Equiden darf der Pass nicht später als 12 Monate nach der Geburt ausgestellt werden. Verlässt das Tier den Geburtsbetrieb vor Ablauf dieser 12 Monate endgültig, muss der Pass bereits vor dieser Frist beantragt werden. Nach dem Tod des Equiden muss der Pass durch den Tierhalter an die ausstellende Stelle zurückgegeben werden.
Ab dem 01.07.2009 geborene Equiden erhalten im Rahmen der Identifizierung einen Transponder. Dies gilt ebenso für Tiere, die bislang noch nicht im Besitz eines Equidenpasses sind, und die nachträglich identifiziert werden müssen.
Equidenpässe können entweder bei den jeweiligen Zuchtverbänden oder beim Landesverband für Bayerische Pferdezüchter (http://www.bayerns-pferde.de/service/equidenpaesse) beantragt werden.
Tierhalter, z. B. auch Pensionsstallbesitzer, dürfen nur Equiden übernehmen, die von einem Equidenpass begleitet werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Veterinäramt Ostallgäu unter der Telefonnummer 08342 911-220 zur Verfügung.
Für Sie zuständig
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Veterinäramt Fachkundige Stelle | 08342/911-213 od. 214 | | | |
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.