HygienevorschriftenVO (EG) 852/2004 bzw. VO (EG) 853/2004
Bauanträge werden vom Bauamt bei Bedarf an die Lebensmittelüberwachung weitergeleitet. Es werden detaillierte lebensmittelrechtliche Stellungnahmen bei Um- und Neubauten sowie Erweiterungen von Gaststätten, Großküchen in Krankenhäusern, Hotels und Betriebskantinen, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Lebensmittel produzierende Betrieben, z. B. Metzgereien, Bäckereien, Kosmetikherstellern, Hersteller von Bedarfgegenständen mit Lebensmittelkontakt und dgl. abgeben
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Veterinäramt Fachkundige Stelle | 08342/911-213 od. 214 | | | |
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.