Kennzeichnung und Registrierung Rinder
Rinder sind unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere gemäß Viehverkehrsverordnung zu registrieren und zu kennzeichnen.
www.hi-tier.de
Beim Verbringen von Rindern, egal ob national oder international, ist eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Tiere vorgeschrieben.
Rinder, die nach dem 01. Januar 1998 geboren sind, müssen mit zwei identischen Ohrmarken gekennzeichnet sein. Außerdem muss jedes Rind lebenslang von einem Rinderpass begleitet sein. Ohrmarken sowie Rinderpass sind über das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV) zu beziehen.
Außerdem sind Zugänge und Abgange von Rindern an die sog. HI-Tier-Datenbank zu melden. Meldekarten und weitere Informationen gibt es beim LKV.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Veterinäramt Fachkundige Stelle | 08342/911-213 od. 214 | | | |
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.