Kennzeichnung und Registrierung Rinder

Rinder sind unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere gemäß Viehverkehrsverordnung zu registrieren und zu kennzeichnen.

www.hi-tier.de

 

Beim Verbringen von Rindern, egal ob national oder international, ist eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der Tiere vorgeschrieben.

Rinder, die nach dem 01. Januar 1998 geboren sind, müssen mit zwei identischen Ohrmarken gekennzeichnet sein. Außerdem muss jedes Rind lebenslang von einem Rinderpass begleitet sein. Ohrmarken sowie Rinderpass sind über das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV) zu beziehen.

Außerdem sind Zugänge und Abgange von Rindern an die sog. HI-Tier-Datenbank zu melden. Meldekarten und weitere Informationen gibt es beim LKV.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Anschrift

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Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
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