Gestattungen bei Vereinsfesten
Damit Sie als Verantwortlicher unterscheiden können, ob ihre Veranstaltung anzeige- oder genehmigungspflichtig ist, oder ohne behördliche Gestattung stattfinden kann,sind drei wesentliche Kategorien und ihre Erkennungsmerkmale genannt:
1. Private Einladung:
Dies ist eine rein private Angelegenheit, bei der nur geladene Gäste dabei sind, die keinen Eintritt kostet und bei der für Essen und Trinken kein Entgelt verlangt wird.
2. Anzeigepflichtige Veranstaltung:
Gerwerbsmäßige Abgabe von Lebensmitteln ohne Alkohol. Die zuständige Behörde (Stadt bzw. Gemeineverwaltung) entscheidet, ob eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich ist.
3. Genehmigungspflichtige Veranstaltung:
Gewerbsmäßige Abgabe von Lebensmitteln und alkoholischen Getränken, gegen Entgelt/Eintritt und dgl., mit Gewinnerzielungsabsicht und für einen unbestimmten Personenkreis. Eine Gestattung nach § 12 GastG durch die zuständige Gemeinde/Stadtverwaltung ist erforderlich.
Öffentliche Veranstaltungen sind bei der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Festbeginn) anzumelden. Bei Nichtanmeldung kann eine Geldbuße auferlegt werden. Gemeinde- oder Stadtverwaltung können über die erwähnten Vorschriften hinaus noch weitere Auflagen festsetzen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Veterinäramt Fachkundige Stelle | 08342/911-213 od. 214 | | | |
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.