Abnahmen bei Gaststätten
Eine Gaststättenerlaubnis ist raum- und personenbezogen. Somit kann eine Erlaubnis nur beantragt werden, wenn das Objekt bekannt ist. Es wird empfohlen, bereits vor Anpachtung bzw. vor Veränderung eines Objekts mit der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Kontakt aufzunehmen.
Der zukünftige Gastwirt muss keine beruflichen Voraussetzungen erfüllen. Einige eintägige Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer ist jedoch zu besuchen. Im Rahmen dieses Kurses werden die grundlegenden Regelungen und Bestimmungen des Gaststättenrechts und der lebensmittelrechtlichen Vorschriften vermittelt.
Der Antrag zur Gaststättenerlaubnis wird bei der Gemeinde oder Stadt gestellt, in der sich die Gaststätte befindet. Hier wird außerdem mitgeteilt, welche Unterlagen noch benötigt werden. Antrag und Unterlagen werden zusammen an das Landratsamt geschickt. Der zuständige Lebensmittelüberwachungsbeamte wird mit dem zukünftige Gewerbetreibenden Kontakt aufnehmen um einen Termin vor Ort zu vereinbaren.
Für Sie zuständig
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Veterinäramt Fachkundige Stelle | 08342/911-213 od. 214 | | | |
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.