Hygieneüberwachung der Biogasanlagen
Biogas-Anlagen werden auf die Einhaltung folgender Auflagen überwacht: Die Anlieferung und Lagerung des Rohmaterial muss so gestaltet sein, dass eine Erregerverschleppung durch Schadnager, Haustiere und Vögel weitestgehend ausgeschlossen werden kann.
Hält der Betreiber der Anlage auch Nutztiere, so muss sichergestellt sein, dass eine Erregerverschleppung verhindert wird - getrenntes Personal, strikte Rein-Unrein-Trennung, räumliche Trennung usw.. Werden Stoffe tierischer Herkunft eingebracht so ist eine ausreichende, dokumentierte Erhitzung (70°C über 30 Minuten) nach vorheriger Zerkleinerung sicherzustellen.
Bei Änderungen oder Neu-Inbetriebnahme ist mit dem Landratsamt Ostallgäu Kontakt aufzunehmen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Veterinäramt Fachkundige Stelle | 08342/911-213 od. 214 | | | |
Entstehende Kosten
Kosten können im Einzelfall entstehen.