Kennzeichnung und Registrierung kleine Wiederkäuer

Auch Schafe und Ziegen unterliegen den Kennzeichnungvorschriften. Alle Halter von Schafen und Ziegen (auch Hobbyhaltungen) müssen ihre Tiere spätestens 9 Monaten nach der Geburt, jedoch vor dem ersten Verbringen aus dem Betrieb, mit Ohrmarken kennzeichen.

 

Ab 01.01.2010 geborene Schafen und Ziegen müssen mit je einem elektronischen und einem visuellen Kennzeichen versehen werden.

 

Die Haltung von Schafen und Ziegen muss dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

 

Seit 2005 existiert eine zentrale Datenbank, an die von den Tierhaltern Stichtags- und Übernahmemeldungen abzugegen sind.

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Veterinäramt
Fachkundige Stelle
08342/911-213 od. 214

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342/911-214
Fax: 08342/911-559

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Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
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