Kennzeichnung und Registrierung kleine Wiederkäuer
Auch Schafe und Ziegen unterliegen den Kennzeichnungvorschriften. Alle Halter von Schafen und Ziegen (auch Hobbyhaltungen) müssen ihre Tiere spätestens 9 Monaten nach der Geburt, jedoch vor dem ersten Verbringen aus dem Betrieb, mit Ohrmarken kennzeichen.
Ab 01.01.2010 geborene Schafen und Ziegen müssen mit je einem elektronischen und einem visuellen Kennzeichen versehen werden.
Die Haltung von Schafen und Ziegen muss dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Seit 2005 existiert eine zentrale Datenbank, an die von den Tierhaltern Stichtags- und Übernahmemeldungen abzugegen sind.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Veterinäramt Fachkundige Stelle | 08342/911-213 od. 214 | | | |
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten.