Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft

Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet, ist eine Anerkennung (siehe Beurkundung) oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Gleiches gilt, wenn ein Kind zwar ehelich geboren ist, die Vaterschaft aber nachträglich angefochten wurde.

Bei der Vorbereitung einer freiwilligen Vaterschaftsanerkennung als auch im Vaterschaftsprozess kann das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Wintergerst
Sachbearbeiter A
Sachbearbeiter C
Sachbearbeiter D
Sachbearbeiter Sch
Sachbearbeiter W - Z
08342 911-252-501J 005
Frau Möller
Sachbearbeiterin B
Sachbearbeiterin S
Sachbearbeiterin St
Sachbearbeiterin T - V
08342 911-463-501J 003
Herr Wolfseher
Sachbearbeiter E
Sachbearbeiter O - R
08342 911-370-501J 001
Frau Huber
Sachbearbeiterin G
Sachbearbeiterin H - I
08342 911-258-501J 001
Frau Pelzl
Sachbearbeiterin J - N
08342 911-251-501J 003

Notwendige Unterlagen

siehe Beistandschaft bzw. Beurkundung

Entstehende Kosten

Die Führung einer Beistandschaft beim Jugendamt ist kostenfrei.
Bei notwendigen gerichtlichen Verfahren können Gerichtskosten anfallen, darunter auch Gutachterkosten.

Gesetzliche Grundlagen

§§ 1592ff BGB

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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