Feststellung und Anerkennung der Vaterschaft
Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet, ist eine Anerkennung (siehe Beurkundung) oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Gleiches gilt, wenn ein Kind zwar ehelich geboren ist, die Vaterschaft aber nachträglich angefochten wurde.
Bei der Vorbereitung einer freiwilligen Vaterschaftsanerkennung als auch im Vaterschaftsprozess kann das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten werden.
Notwendige Unterlagen
siehe Beistandschaft bzw. Beurkundung
Entstehende Kosten
Die Führung einer Beistandschaft beim Jugendamt ist kostenfrei.
Bei notwendigen gerichtlichen Verfahren können Gerichtskosten anfallen, darunter auch Gutachterkosten.