Jugendhilfeplan

Der gesamte Jugendhilfeplan des Landkreises Ostallgäu untergliedert sich in folgende drei Teilbereiche:

Teilplan I
"Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz"
§§ 11 -15 SGB VIII

Teilplan II
"Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege"
§§ 22 - 26 SGB VIII

Teilplan III
"Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und sonstige Förderungen"
§§ 16 - 21 und 27 ff SGB VIII

Wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen oder Anregungen zur Jugendhilfeplanung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter/innen.  

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Brück
Sachbearbeiterin
08342 911-693-501J 201
Frau Schmölz
Sachbearbeiterin
08342 911-205-501J 201

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu Jugendamt
Georg-Fischer-Straße 18
87616 Marktoberdorf

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di. 7.30 - 16.00
Do. 7.30 - 17.30

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