Jugendhilfeplanung

Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, für alle Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe im Landkreis Ostallgäu 

  • den Bestand festzustellen
  • den Bedarf zu ermitteln sowie
  • die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben zu planen und umzusetzen.

Das Jugendamt will durch ein möglichst vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen darauf hinwirken, dass Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt werden, dass junge Menschen in gefährdeten Lebensbereichen gefördert werden und dass die Eltern familiäre Aufgaben und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. Alle Angebote der Jugendhilfe orientieren sich an den Wünschen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen im Landkreis und deren Lebenssituation. 

Für weitere Informationen wählen Sie bitte eine Aufgabe/Dienstleistung aus.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Kerd
Sachbearbeiterin
08342 911-185-501J 201
Frau Schmölz
Sachbearbeiterin
08342 911-205-501J 201

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten

Gesetzliche Grundlagen

§ 80 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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