Jugendhilfeplanung
Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, für alle Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe im Landkreis Ostallgäu
- den Bestand festzustellen
- den Bedarf zu ermitteln sowie
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben zu planen und umzusetzen.
Das Jugendamt will durch ein möglichst vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen darauf hinwirken, dass Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt werden, dass junge Menschen in gefährdeten Lebensbereichen gefördert werden und dass die Eltern familiäre Aufgaben und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können. Alle Angebote der Jugendhilfe orientieren sich an den Wünschen, Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen im Landkreis und deren Lebenssituation.
Für weitere Informationen wählen Sie bitte eine Aufgabe/Dienstleistung aus.
Aufgaben / Dienstleistungen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zi-Nr. | E-Mail |
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Frau Kerd Sachbearbeiterin | 08342 911-185 | -501 | J 201 | |
Frau Schmölz Sachbearbeiterin | 08342 911-205 | -501 | J 201 | |
Entstehende Kosten
Es entstehen keine Kosten
Gesetzliche Grundlagen
§ 80 SGB VIII