Beratung Volljähriger zum Unterhalt

Das Jugendamt berät und unterstützt auch junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber ihren Eltern.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Herr Wintergerst
Sachbearbeiter A
Sachbearbeiter C
Sachbearbeiter D
Sachbearbeiter Sch
Sachbearbeiter W - Z
08342 911-252-501J 005
Frau Möller
Sachbearbeiterin B
Sachbearbeiterin S
Sachbearbeiterin St
Sachbearbeiterin T - V
08342 911-463-501J 003
Herr Wolfseher
Sachbearbeiter F
Sachbearbeiter O - R
08342 911-370-501J 001
Frau Huber
Sachbearbeiterin G
Sachbearbeiterin H - I
08342 911-258-501J 001
Frau Pelzl
Sachbearbeiterin J - N
08342 911-251-501J 003

Notwendige Unterlagen

persönliche Vorsprach des Volljährigen:
Bei der Vorsprache wird ein Antrag ausgefüllt. Darüber hinaus ist der Verdienst beider Elternteile sowie der eigene Verdienst nachzuweisen.

Entstehende Kosten

Es entstehen keine Kosten

Gesetzliche Grundlagen

§ 18 Abs. 4 SGB VIII

Besonderheiten

Die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss wurden mit Wirkung zum 1. Juli 2017 geändert. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt. Ab sofort können die Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr verlängert werden. Weiteres unter der Rubrik Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-501

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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