Unterschriftsbeglaubigungen
Seit Juli 2005 besteht die Möglichkeit, Unterschriften auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen durch die Betreuungsbehörden beglaubigen zu lassen.
Mit der öffentlichen Beglaubigung soll eine höhere Akzeptanz von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen im Rechtsverkehr erreicht werden. Die Möglichkeit der Beglaubigung besteht im Landratsamt Ostallgäu in der Betreuungsstelle.
Wichtige Informationen zu diesem Thema biete die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter". Sie kann im Buchhandel oder direkt beim Verlag erworben werden:
Verlag C.H. Beck
Wilhelmstraße 9
80801 München
Tel.: 089 38189-750
Fax. 089 38189-358 oder -135
Unter Justiz in Bayern können Sie weitere Broschüren zu diesem Thema herunterladen oder zuschicken lassen.
Notwendige Unterlagen
- Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Original
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
Entstehende Kosten
Entstehende Kosten: 10,00 € Verwaltungsgebühr.
Bemerkungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuungsbehörde nur allgemein zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert.
Zur inhaltlichen Gestaltung beraten Sie weiterhin Rechtsanwälte und Notare sowie zu Patientenverfügungen die Ärzteschaft.