Unterschriftsbeglaubigungen
Seit Juli 2005 besteht die Möglichkeit, Unterschriften auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen durch die Betreuungsbehörden beglaubigen zu lassen.
Mit der öffentlichen Beglaubigung soll eine höhere Akzeptanz von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen im Rechtsverkehr erreicht werden. Die Möglichkeit der Beglaubigung besteht im Landratsamt Ostallgäu in der Betreuungsstelle.
Wichtige Informationen zu diesem Thema biete die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter". Sie kann im Buchhandel (5,90 €) oder direkt beim Verlag erworben werden:
Verlag C.H. Beck
Wilhelmstraße 9
80801 München
Tel.: 089 38189-750
Fax. 089 38189-358 oder -135
Auf schriftliche Anfrage erhalten Sie die Broschüre auch über die Pressestelle des Bayerischen Justizministeriums:
Bayerische Staatsministerium der Justiz
- Pressestelle -
Prielmayerstraße 7
80335 München
Für den privaten Gebrauch können Sie die Broschüre als pdf-Dokument hier herunterladen und ausdrucken.
Notwendige Unterlagen
- Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Original
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
Entstehende Kosten
An Kosten entstehen 10,00 € Verwaltungsgebühr.
Bemerkungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuungsbehörde nur allgemein zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert.
Zur inhaltlichen Gestaltung beraten Sie weiterhin Rechtsanwälte und Notare sowie zu Patientenverfügungen die Ärzteschaft.