Abwasserabgabe


Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist grundsätzlich eine Abgabe an den Freistaat Bayern zu entrichten.

Unter die Abgabepflicht fällt sowohl Schmutzwasser (insbesondere aus dem häuslichen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Bereich) als auch das Niederschlagswasser (das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser).

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Möggenried
Sachbearbeiterin
08342 911-363-548C 317

Formulare

Besonderheiten

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
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