Wasserrecht

Das Wasserrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das die Bewirtschaftung der Gewässer zum Gegenstand hat.

Die Aufgaben des Wasserrechtes sind, das Wasser in seinem natürlichen Kreislauf vor nachteiligen Eingriffen zu schützen sowie eine Vorsorge für die Erhaltung einwandfreier Wasserreserven zu leisten.

Zum Zuständigkeitsbereich des Wasserrechts zählen zudem die Sanierung bereits verunreinigter Gewässer, der Schutz von Mensch und Eigentum vor Wassergefahren (Hochwasserschutz), die Ordnung der an die vorhandenen Wasserressourcen gestellten Nutzungsansprüche und die Sicherung der, der Allgemeinheit zustehenden Befugnisse an Gewässern.

Für Sie zuständig

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Herr Haitel
Stellvertretender Sachgebietsleiter
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