IZÜV Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Überwachungsprogramm des Landratsamtes Ostallgäu für eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen.

Gemäß § 8 Abs. 5 und § 9 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungs-Verordnung (IZÜV) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG sowie der IE-RL-Abwasserbehandlungsanlagen der Lebens- und Futtermittelbetriebe im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ostallgäu sicherstellen. Dieses Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Schwaben entwickelt. Der Überwachungsplan der Regierung von Schwaben ist im Internet unter www.regierung.schwaben.bayern.de einsehbar.

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Landratsamt Ostallgäu
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Fax: 08342 911-551

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