Bauantrag

Zeitgewinn durch vollständige Unterlagen

Aufgrund der Zuständigkeitsänderung durch die Aufnahme des Landratsamtes Ostallgäu in die digitale Bauantragsverordnung, sind Eingabepläne mit allen dazugehörigen Unterlagen künftig bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes einzureichen. Die zuständigen Gemeinden werden zur Beurteilung über das gemeindliche Einvernehmen durch das Landratsamt in das Verfahren einbezogen, der grundsätzliche Aufgabenbereich der Gemeinden und des Landratsamtes ändert sich durch diese Umstellung nicht. Bitte beachten Sie, dass eine Bauberatung bei der Gemeinde, insb. auch vor Einreichung des Antrags, weiterhin möglich und ausdrücklich gewünscht ist.

Ab sofort können Sie Bau- und Abgrabungsanträge, sowie alle mit Bauvorhaben verbundenen Unterlagen auch digital über das BayernPortal einreichen: Bauvorhaben oder Abgrabung - Anträge und Anzeigen online übermitteln - BayernPortal

Die Eingabe selbst ist Aufgabe des Planvorlageberechtigten der vom Bauherrn beauftragt wird. Wichtig ist, dass der Planfertiger im Interesse der Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens die gemäß Bauvorlagenverordnung erforderlichen Antragsunterlagen vollständig einreicht. Bei gewerblichen Bauvorhaben ist zusätzlich eine detaillierte Betriebsbeschreibung erforderlich.Weiterführende Informationen bzgl. vorzulegender Unterlagen und Verfahrensschritten erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Behördenwegweisers.

Besonderheiten

Zuständigkeit nach Gemeinden:
 
Bauamt Zuständigkeiten Klein

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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