Allgemeine Informationen

Das Baurecht wird unterschieden in öffentliches und privates Baurecht.
 
Öffentliches Baurecht umfasst öffentlich-rechtliche Regelungen, Verordnungen und Vorschriften, die sich mit der baulichen Nutzung von Grundstücken befassenz. B. Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Bayer. Bauordnung, etc.).
 
Privates Baurecht umfasst sämtliche rechtliche Grundlagen, in denen die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherrn und den anderen am Bau beteiligten Personen geregelt sind (z. B. VOB, BGB).
 
Wichtiger Hinweis: Auch wenn ein Bauwerber von der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Bauvorhaben erhalten hat, mit welcher ihm bescheinigt wird, dass sein Vorhaben nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften unbedenklich ist, so kann das Vorhaben aber möglicherwiese nach zivilrechtlichen Vorschriften unzulässig und zu verhindern sein.

Wir helfen Ihnen weiter

Bauwillige sind in der Regel bestrebt, ihre Vorhaben zeitgerecht und ohne unnötige Kosten zu verwirklichen. Auch nach der Vereinfachung der baurechtlichen Bestimmungen bzw. der baurechtlichen Genehmigungsverfahren in den Jahren 1994, 1997 und 2007 ist es für den betroffenen Bürger aber immer noch mit beträchtlichen Mühen verbunden, die vielfältigen Voraussetzungen zu überblicken und dementsprechend zu handeln.

Hierzu bedarf es bereits im Vorfeld einer umfassenden Information und Aufklärung - das Bauamt des Landratsamtes Ostallgäu ist Ihnen hier jederzeit gerne behilflich!

Besonderheiten

Zuständigkeit nach Gemeinden:
 
Bauamt Zuständigkeiten Klein

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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