Das Baugrundstück

Zum Bauen gehört ein Grundstück, das Sie beschaffen müssen, falls sie nicht schon glücklicher Besitzer sind. Der Volksmund sagt: Wie man sich bettet, so liegt man. Bevor Sie ein Grundstück erwerben, gibt es einige wichtige Fragen zu bedenken. Damit Sie nichts vergessen gehen Sie am besten nach folgender Prüfliste vor:
    

  • Welche Möglichkeiten der Bebauung bestehen aufgrund der Grundstückslage und -größe sowie der Abstandsflächen zum Nachbargrundstück?
  • Welche Auflagen bestehen von Seiten der Baubehörde aufgrund der Bayer. Bauordnung oder sonstigen Gesetzen?
  • Welche Festsetzungen und Baubeschränkungen trifft ein etwaiger Bebauungsplan, welcher von der jeweiligen Gemeinde in eigener Zuständigkeit erstellt wurde?
  • Ist das Grundstück erschlossen?
  • Ist eine Zufahrtsstraße vorhanden?
  • Liegt das Grundstück in einem Wohngebiet oder in der Nähe eines Gewerbe- oder Industriegebietes respektive sonstiger Lärmquellen, wie z. B. verkehrsreichen übergeordneten Straßen?
  • Tangieren durchgehende Versorgungsleitungen dieses Grundstück?
  • Wie ist der Baugrund beschaffen? Ist eine Baugrunduntersuchung erforderlich oder eine Gründungswertung notwendig?
  • Wie sind die Grundwasserverhältnisse?

Mit am meisten wird Sie natürlich der Grundstückspreis interessieren: Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung oder der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ostallgäu (Tel.: 08342/911-457) nach den "Bodenrichtwerten". 


Bei der Standortsuche sollte Sie nach der folgenden "Checkliste" vorgehen. Wesentliche Punkte können hiermit nicht übersehen werden:

  • Welche Versorgungseinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten sowie Verwaltungseinrichtungen sind vorhanden (Stichwort: Infrastruktur)?
  • Wie ist die Verkehrssituation (Bahn, Bus, eigenes Kfz)?
  • Entfernung zum Arbeitsplatz?
  • Wie sind die Möglichkeiten für Familien mit Kindern (Kindergarten, -weiterführende- Schulen, Spielplätze)?
  • Gibt es Sport- und Erholungsmöglichkeiten?

Besonderheiten

Zuständigkeit nach Gemeinden:
 
Bauamt Zuständigkeiten Klein

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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