Verfahrensfreie Bauvorhaben

Baurechtlich weniger bedeutsame Vorhaben werden gemäß Art. 57 Bayer. Bauordnung von der Genehmigungspflicht freigestellt.
 
Mit der letzten Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 01.01.2008 wurde der Katalog dieser Bauvorhaben nochmals ergänzt.
 
Die Genehmigungsfreiheit entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z. B. Festsetzungen von Bebauungsplänen, Abstandsflächenvorschriften, usw.) an die baulichen Anlagen gestellt werden.

Besonderheiten

Zuständigkeit nach Gemeinden:
 
Bauamt Zuständigkeiten Klein

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342 911-551

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Fr. 7.30 - 12.30
Di.      7.30 - 16.00
Do.    7.30 - 17.30

Nur nach Terminvereinbarung.
Der Bürgerservice:
Mo. u. Di. 7.30 - 17:30
Mi.       7:30 - 12:30
Do.      7.30 - 19:00
Fr.       7.30 - 12.30

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