Sondernutzungserlaubnis

Sondernutzung an Straßen bedeutet, dass die Straße über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen wird. Dies können Aufgrabungen, Leitungsverlegungen (Strom, Gas, Telekom, priv. Leitungen) aber auch das Anlegen von Zufahrten außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen sein.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Engelhardt
Sachbearbeiterin (technisch)
08342 911-893-548C 310

Notwendige Unterlagen

Die Sondernutzungserlaubnis ist mittels formlosen Antrag mit Lageplan (3-fach) und Beschreibung (welche Bauausführung, Durchmesser und Material des Rohres, Tiefe) vor Ausführung bei der Tiefbauverwaltung zu beantragen.

Entstehende Kosten

200,00 Euro

Gesetzliche Grundlagen

Art. 18, 22 u. 69 BayStrWG (Bayer. Straßen- und Wegegesetz)

Besonderheiten

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Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-548

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