Verlegung eines Telefonkabels

Die Verlegung einer Leitung an, durch oder über eine Kreisstraße muss vor Baubeginn mittels eines formlosen Antrags bei der Tiefbauverwaltung beantragt werden.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZi-Nr.
Frau Engelhardt
Sachbearbeiterin (technisch)
08342 911-893-548C 310

Notwendige Unterlagen

- Lageplan (3-fach)
- Beschreibung (welche Bauausführung, Durchmesser und Material des Rohres, Tiefe)

Entstehende Kosten

200,00 Euro

Gesetzliche Grundlagen

§ 68 TKG (Telekommunikationsgesetz)

Besonderheiten

Informationen zu aktuellen Ausschreibungen finden Sie auf unserer eVergabe-Plattform.

Anschrift

Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Telefon: 08342 911-0
Fax: 08342/911-548

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